Was passiert, wenn es brennt - aber niemand kommt?
96 Prozent aller Feuerwehrfrauen und -männer sind freiwillige Feuerwehrleute. Sie gehen alle einem regelmäßigen Beruf nach und leisten den Feuerwehrdienst in ihrer Freizeit. Da die Wege zum Arbeitsplatz in der heutigen Zeit immer weiter und länger werden, die Bevölkerung in die Städte zieht und zunehmend altert, ist die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft während der Arbeitszeit von 8:00 bis 17:00 Uhr ein immer größer werdendes Problem in vielen Orten. Die Mitglieder der Feuerwehren arbeiten schlichtweg nicht mehr in ihrem Heimatort. Vielerorts, vor allem in ländlichen Regionen, sind die Freiwilligen Ortsfeuerwehren während der Arbeitszeit bereits abgemeldet und rücken aufgrund von Personalmangel nicht mehr aus.
Die unmittelbaren Folgen daraus sind äußerst besorgniserregend: Kommt es zu einem Notfall in den jeweiligen Orten ohne einsatzbereite Feuerwehr, muss die dringend benötigte Hilfe aus Nachbarorten oder gar aus anderen Gemeinden angefordert werden. Nicht nur der weitere und längere Anfahrtsweg, sondern auch die fehlende Ortskenntnis sind zwei der vielen Probleme, die ein solches Szenario mit sich bringt.
Bei der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Dettelbach gelingt es aktuell zwar noch die Einsatzbereitschaft sicherzustellen, aber ein kontinuierlicher Rückgang der einsatzbereiten Feuerwehrmitglieder lässt sich auch bei uns feststellen. Während der Arbeitszeit rücken aktuell durchschnittlich etwa 12 Frauen und Männer mit zu Einsätzen aus. Besonders auf Sonderpositionen, wie Fahrzeugmaschinisten, Gruppenführern oder Atemschutzgeräteträgern fehlt hier oftmals das nötige Personal.
Jedes unserer Feuerwehrmitglieder ist dabei bemüht, das sein wichtiges Ehrenamt möglichst keinen Einfluss auf das Arbeitsverhältnis hat. Die verlässliche Stütze während der Tageszeit bilden jedoch unsere Schichtarbeiter, Angestellten der Stadt Dettelbach, Arbeitnehmer in Dettelbacher Unternehmen, Selbstständige, Schüler und Studenten. Ohne sie wäre auch bei uns keine Einsatzbereitschaft während der Arbeitszeit mehr sichergestellt. An alle Unternehmen, Arbeitgeber und Vorgesetzten, die Verständnis für die Wichtigkeit der Tagesalarmbereitschaft mitbringen und dafür sorgen, dass unsere Einsatzkräfte ihren Arbeitsplatz im Alarmfall verlassen dürfen, möchten wir an dieser Stelle einmal ein großes DANKESCHÖN entrichten!
Jede Einsatzkraft ist wichtig, auch Ihr Mitarbeiter!
Wichtige Tipps und Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die Freistellung von Arbeitnehmern für den Feuerwehreinsatz sorgt verständlicherweise immer wieder für Interessenskonflikte zwischen dem Arbeitgeber, der natürlich seine wirtschaftlichen Interessen verfolgt und dem Arbeitnehmer, der versucht Hilfe am Nächsten zu leisten und seine gesetzliche Pflicht zu erfüllen. Oft nehmen Arbeitnehmer daher aus Angst vor beruflichen Konsequenzen nicht an Feuerwehreinsätzen teil oder sprechen dieses Thema oftmals gar nicht an. Doch die Erfahrung zeigt, dass sachliche und aufklärende Gespräche oftmals Licht ins Dunkel bringen und für eine Lösung sorgen, die sowohl für den Arbeitgeber, als auch für die Kommune als verantwortlicher öffentlicher Träger der Feuerwehr Vorteile mit sich bringt. Aus diesem Grund haben wir die wichtigsten Informationen zu diesem Thema nochmals zusammengefasst:
1. Gesetzliche Grundlagen:
Das bayerische Feuerwehrgesetz schreibt in Art. 9 BayFwG vor, dass Arbeitnehmer für die Teilnahme am Feuerwehrdienst, insbesondere an Einsätzen und Lehrgängen freizustellen sind und ihnen aus dem Feuerwehrdienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis entstehen dürfen.
Im Gegenzug schreibt das Gesetz auch die Zahlung des Verdienstausfalls durch die Kommune an den Arbeitgeber und eine Lohnfortzahlung vor. Somit entstehen dem Arbeitgeber aus dem Feuerwehreinsatz keinerlei finanzielle Nachteile und für beide Seiten (Kommune und Arbeitgeber) eine Win-Win-Situation.
2. Verhältnismäßigkeit:
Für den Arbeitnehmer sollte immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelten. Das heißt, dass klar abzuwägen ist, ob es die Arbeitssituation aktuell zulässt den Arbeitsplatz zu verlassen (z.B.: Ein Maschinenführer kann seine Anlage nicht verlassen, wenn dies einen Stillstand der Produktion zur Folge hätte) und ob es das Einsatzstichwort nötig macht, den Arbeitsplatz zu verlassen (Eine kleine Ölspur ist anders zu bewerten als ein Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person).
3. Doppelmitgliedschaft:
Mancherorts haben Arbeitgeber bereits selbst für die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft Verantwortung übernommen. Nicht durch ihren eigenen Eintritt in die Feuerwehr, sondern indem sie aktiv auf die Belegschaft zugegangen sind und Arbeitnehmern, die zwar nicht an ihrem Arbeitsort wohnen, aber in ihrem Heimatort bereits Mitglied in der Feuerwehr sind, eine Doppelmitgliedschaft angeboten haben. Dies bedeutet: Kommt es während der Arbeitszeit zu einer Alarmierung der Feuerwehr des Arbeitsortes, so darf der Arbeitnehmer mit der Feuerwehr ausrücken.
Vielleicht haben Sie ein aktives Feuerwehrmitglied unter Ihren Mitarbeitern, dessen Arbeitsplatz es erlaubt an Feuerwehreinsätzen teilzunehmen? Erkundigen Sie sich und leisten auch Sie einen Teil zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft!
Natürlich hat ein Feuerwehrmitglied im Personalstamm auch einige Vorteile:
1. Feuerwehrmitglieder können sich auch im eigenen Betrieb aufgrund ihrer Ausbildung und Fachkenntnisse im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz einbringen, beispielsweise bei der Unterweisung von Kolleginnen und Kollegen über den Umgang mit Feuerlöschgeräten.
2. Durch die laufende Aus- und Weiterbildung erwirbt das Feuerwehrmitglied auch weitere Kenntnisse und Fertigkeiten. Diese sind oftmals auch für den Betrieb nützlich (z.B.: Ersthelfer oder Ausbilderzertifikat).
3. Kommt es zu einem Feuerwehreinsatz in Ihrem Betrieb, so verfügt das Feuerwehrmitglied über das Wissen von feuerwehrtechnischen sowie betriebsinternen Abläufen und Örtlichkeiten und kann durch diese Kenntnisse maßgeblich zu einem schnellen Einsatzerfolg beitragen.
4. Feuerwehrmitglieder nehmen in der Regel weitere Funktionen und Verantwortungen wahr. Dies schult die organisatorischen Fähigkeiten. Bei verschiedenen Lehrgängen nehmen insbesondere der pädagogische Bereich, Führungsstil und Ausbildungstechniken einen wichtigen Stellenwert ein. Diese erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten können sich auch im Berufsleben widerspiegeln und machen Ihre/n Angestellte/n wertvoller für den eigenen Betrieb. Außerdem gehört Teamfähigkeit zu den Grundeigenschaften eines Feuerwehrmitgliedes.
Leisten auch Sie Ihren Anteil zum Erhalt des schnellsten und besten Rettungssystems der Welt!