Rauchmelder retten Leben!

Es wird ernst: Nachdem die Rauchwarnmelderpflicht in Bayern für Neubauten bereits seit 2013 existiert, endete die Übergangsfrist für Bestandsbauten zu Beginn dieses Jahres. So herrscht seit dem 01. Januar 2018 auch in Bayern als einem der letzten Bundesländer die komplette gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht.

Doch wie genau sieht das Gesetz aus, was schreibt es vor, welche Folgen drohen bei Missachtung, wer ist verantwortlich und warum wurde es eingeführt? Die wichtigsten Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst:

Was sind Rauchwarnmelder?

Bei einem Rauchwarnmelder handelt es sich um ein kleines batteriebetriebenes Gerät, das Brandrauch erkennt und mit einem lauten Alarmton warnt, noch bevor eine Gefahr von der Rauchkonzentration ausgeht. Durch Rauchwarnmelder ist es möglich Entstehungsbrände zu bemerken, noch bevor eine Gefahr für Mensch und Sachwerte besteht. Dadurch werden nicht nur Leben, sondern auch Existenzen gerettet und Brandkatastrophen verhindert. Moderne und qualitativ gute Rauchwarnmelder erkennen dabei sogar brennende Kerzen oder Zigarettenrauch, ohne einen Fehlalarm auszulösen.

Warum Rauchwarnmelderpflicht?

Rund 90 Prozent aller Brandopfer sterben nicht direkt durch das Feuer, sondern durch die giftigen Rauchgase. Aus diesem Grund wurde vor etwa 15 Jahren die Kampagne zur Aufklärung über Rauchwarnmelder ins Leben gerufen. Seitdem konnte die Anzahl der jährlichen Brandtoten von 800 um die Hälfte auf etwa 400 pro Jahr gesenkt werden. Einen maßgeblichen Anteil daran hatte sicherlich das mit der Kampagne verbundene steigende Bewusstsein für Rauchwarnmelder in der Bevölkerung. Um die Zahl der Brandopfer weiter zu senken, beschlossen die Bundesländer nach und nach ein Gesetz, welches den Einbau von Rauchwarnmeldern verpflichtend vorschreibt.

Was schreibt das Gesetz vor?

Laut Gesetz müssen alle vorhandenen Wohnungen bis zum 31.12.2017 mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet werden. In Wohnungen muss dabei in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren mindestens je ein Rauchwarnmelder installiert sein. Im Idealfall sollte sich auch in der Küche und in weiteren Räumen mit hoher Brandlast ein Rauchwarnmelder befinden.

Wer ist verantwortlich?

Verantwortlich für die Ausstattung und Nachrüstung ist der Eigentümer. Dies gilt auch für Mietwohnungen. Allerdings muss der Mieter darauf achten, dass der Rauchmelder seine Funktion erfüllt. Er darf beispielsweise nicht überklebt werden. Bei Neubauten ist der Bauherr verantwortlich.

Was passiert bei Missachtung?

Eine Kontrolle des Gesetzes ist von öffentlicher Hand und auch von den Feuerwehren nicht vorgesehen. Kommt es allerdings zum Schadensfall, so zahlt die Versicherung nicht für entstandene Schäden oder kürzt die Leistungen beträchtlich.

Auf was muss ich beim Kauf achten?

Rauchwarnmelder gibt es heutzutage nahezu überall zu erschwinglichen Preisen um die zehn Euro zu kaufen. Dabei ist auf ein gültiges TÜV-Zertifikat nach DIN EN 14 604 und auf die CE-Kennzeichnung zu achten.

Unser Fazit:

Das Gesetz zur Rauchwarnmelderpflicht appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung. Der Rauchwarnmelder ist ein kleines und günstiges Gerät, das einfach zu installieren und zu bedienen ist. Nehmen Sie dieses Gesetz ernst und rüsten Sie Ihre Wohnung nach, falls es noch nicht geschehen ist, denn durch das frühe Erkennen eines Entstehungsbrandes werden Brandkatastrophen verhindert und Leben gerettet!

Achtung Betrugsmasche!

In der letzten Zeit ist des Öfteren von Personen zu hören, die sich als Kontrolleure des Gesetzes ausgeben. Auf diese Art und Weise versuchen sich Betrüger Zugang zu Ihrer Wohnung zu verschaffen. Merken Sie sich: Eine Kontrolle durch die Feuerwehr, Stadt oder andere Organisationen findet nicht statt! Sollte es zu solch einem Fall kommen, melden Sie dies umgehend bei der Polizei!

 

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Inneres und Sicherheit