Gemeldeter Kleinbrand im Freien

Am Donnerstagnachmittag wurden wir zu einem Kleinbrand im Freien gerufen.

Passanten bemerkten am Donnerstagnachmittag einen Kleinbrand im Freien nahe des Dettelbacher Skulpturenparks und setzten einen Notruf ab. Es stellte sich heraus, dass Gartenabfälle kontrolliert verbrannt wurden. Somit bestand für unsere Einsatzkräfte kein Handlungsbedarf und der Einsatz konnte zügig beendet werden.

Bild: Symbolbild

 


Wichtige Hinweise zur Verbrennung von Gartenabfällen

Die Bayerische Pflanzenabfall-Verordnung (PflAbV) regelt grundsätzlich die Verbrennung von Gartenabfällen:

  • Verbrennen von Gartenabfällen innerhalb bebauter Ortsteile ist grundsätzlich verboten!
  • Verbrennen von Gartenabfällen außerhalb bebauter Ortsteile (Außenbereich) ist unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten) grundsätzlich zulässig.

Voraussetzungen und Regeln nach der PflAbfV:

  • Zulässige Zeiten: Nur von Montag bis Samstag in der Zeit von 06:00 – 18:00 Uhr.
  • Tageslicht Regel: Das Feuer muss so rechtzeitig entzündet werden, dass die Glut bei Einbruch der Dunkelheit komplett erloschen ist.
  • Ort des Anfalls: Es darf ausschließlich auf dem eigenen Grundstück, auf dem die Gartenabfälle entstanden sind, verbrannt werden. Ein Transport an andere Orte ist unzulässig.
  • Sicherheit und Überwachung: Das Feuer muss ständig von Personen beaufsichtigt und ein geeignetes Löschmittel & Löschmittelmenge bereitgestellt werden.
  • Wetterbedingungen: Bei starkem Wind oder extremer Trockenheit (Waldbrand-Gefahrenindex) ist die Verbrennung unzulässig.
  • Immissionsschutz: Erhebliche Beeinträchtigungen durch Rauch für Nachbarschaft, Verkehr und Dritte müssen ausgeschlossen werden.
  • Vorgeschriebene Mindestabstände müssen zwingend beachtet werden:
    • 10 Meter zu öffentlichen Feldwegen
    • 25 Meter zu Hecken
    • 75 Meter zu öffentlichen Straßen
    • 100 Meter zu Gebäuden und Waldrändern

Quelle: Bayernportal (Pflanzliche Abfälle; Anzeige der Beseitigung durch Verbrennung - BayernPortal)

Weitere Hinweise:

  • Darüber hinaus kann die Stadt Dettelbach durch anlassbezogene Verordnungen Verbote aussprechen (z.B. im Sommer wegen anhaltender Waldbrandgefahr).
  • Eine Anmeldung von Feuern ist sowohl bei der Leitstelle als auch bei der Stadt Dettelbach nichtmehr möglich.
  • Es kann jederzeit zu Notrufen durch besorgte Bürger oder Passanten kommen. Die Feuerwehr ist in diesen Fällen verpflichtet die gemeldeten Einsatzstellen anzufahren.

Einsatzart Brand
Einsatzstart 1. Oktober 2026 15:38
Einsatzdauer 15 Minuten
Fahrzeuge MZF
LF 20
Alarmierungsart Funkmeldeempfänger, Handyalarmierung